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E-Zigaretten – Drinnen oder draußen?

Ist Dampfen kein Rauchen?

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Viele Menschen genießen die neue Möglichkeit des geruchsfreien Rauchens. Jedoch kommt eine Frage immer wieder und kaum eine Frage wurde in den letzten Wochen wohl mehr unter den Rauchern besprochen als diese: darf ich meine e Zigarette drinnen rauchen? Die einen sagen ja, denn eine E-Zigareraucht man nicht, man dampft die nikotinhaltigen Flüssigkeiten.

Kommt bald ein Dampf – Verbot?

Das Bundesgesundheitsministerium sagt: Auf Bundesebene sei momentan kein Verbot geplant. Der Grund: Wissenschaftlich ist noch nicht erwiesen, dass von der E-Zigarette eine Gefahr des Passivrauchens ausgeht. Solange es hier keine eindeutigen Erkenntnisse gibt, bleibe es dabei: Die E-Zigarette unterliegt nicht dem staatlichen Bundesnichtraucherschutzgesetz, das das Rauchverbot in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln regelt. Sie zu dampfen ist also generell erlaubt. Allerdings ist die Ausgestaltung des Nichtraucherschutzgesetzes Ländersache und das macht die Sache kompliziert. In manchen Bundesländern gelten für die E-Zigarette dadurch die gleichen Verbote wie für die herkömmliche Zigarette.

Regelung in Bayern

In Bayern sind E-Zigaretten zum Beispiel erlaubt – aber nur, wenn sie keinen Tabak enthalten. Kurz gesagt: Ob in öffentlichen Gebäuden, Kultur- und Freizeiteinrichtungen oder Gaststätten geraucht werden darf, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Und selbst wenn das Dampfen prinzipiell in einer Gaststätte oder eine Kultureinrichtung erlaubt ist, weil die E-Zigarette nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt, können Betreiber immer noch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Dampfen der E-Zigarette untersagen.

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Auf gute Nachbarschaft

Jedoch sollte der gute „Dampfer“ nicht vergessen, der Dampf könnte den einen oder anderen Nichtraucher stören. Viele der E-Zigaretten sind auch mit Geschmacksstoffen versetzt, wie Mango, Pfirsich oder Menthol. Gerade diese Aromen beeinträchtigen sicher die Mitmenschen. Daher sollte man sich bei den bei den Tisch-Nachbarn oder auch Gastgeben immer erkundigen, ob im Gebäude gedampft werden darf bzw. am Tisch.

Gleiches gilt natürlich auch bei der Arbeit. Erkundigen sollte mach sich hier beim Arbeitgeber, ob am Arbeitsplatz E-Zigaretten benutzt werden dürfen.

E-Zigaretten auf Reisen

Bei der Planung der Urlaubsreise sollten folgende Punkte beachtet werden: die E-Zigarette sowie die Akkus müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden. Sollten E-Zigaretten im Koffer verwahrt werden, wird mit Sicherheit über die Lautsprecher des Flughafens der Reisende seinen Namen hören. Das Flughafenpersonal bittet zur Gepäcknachkontrolle und wird mitteilen, dass die E-Zigaretten ins Handgepäck gehört. Viel Ärger und Zeit, die eingespart werden kann, damit einem entspannten Urlaub nichts mehr im Weg steht.

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